Learn & Travel 2027 – Weiterbildung für Hausverwalter auf Gran Canaria
Im September 2027 · auf Gran Canaria (genaues Datum wird noch Bekannt gegeben)
Bildung trifft Sonne, Fachwissen trifft Erholung: Unser Learn & Travel-Seminar 2027 richtet sich nach dem großen Erfolg in 2026 wieder gezielt an Hausverwalter:innen, die aktuelle Themen der Immobilienverwaltung praxisnah und intensiv bearbeiten möchten – und das in einer außergewöhnlichen Umgebung.
Erleben Sie fünf inspirierende Tage mit einem hochwertigen Fachprogramm, direktem Austausch mit Expert:innen, praxisorientierten Vorträgen und entspannten Netzwerkmomenten – kombiniert mit der Atmosphäre eines der schönsten Resorts auf Gran Canaria.
Veranstaltungsort
In dem exklusive Resort & Spa Hotel Costa Meloneras finden Sie nicht nur erstklassige Tagungsbedingungen, sondern auch perfekte Erholung am Meer, palmengesäumte Gartenanlagen, mehrere Pools, ausgezeichnete Gastronomie – und Sonne satt.
📚 Seminarinhalte
- Tägliche Fachblöcke von ca. 5 Stunden
- Aktuelle Themen aus der Immobilien- und WEG-Verwaltung
- Rechtliche Updates, praktische Lösungsansätze, Diskussionen
- Fachvorträge von renommierten Referenten, u. a. Thomas Krieg
- Exklusiver Vorträge mit Vertretern aus Praxis und Recht
- Anwendertipps für WINcasa (www.Software24.com)
- Im Preis enthalte ist ein Netzwerktreffen mit Abendessen
Teilnahmegebühren
| Buchungszeitraum | Preis |
|---|---|
| Frühbucher (bis 30.07.) | 799 € netto (950,81 brutto) |
| Regulär (ab 01.08.) | 899 € netto (1069,81 brutto) |
| Auszubildende (mit Nachweis) | 499 € netto (593,81 brutto) |
Hinweis zur steuerlichen Behandlung:
Bitte beachten Sie, dass Teilnahmegebühren für beruflich veranlasste Weiterbildungen in der Regel als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich absetzbar sind – je nach individueller Situation. Die entsprechende Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie automatisch nach der Buchung.
Anmeldung:
Bescheinigung:
Diese Seminarreihe erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV.
